KREISJÄGERVEREINIGUNG
   Mergentheim

 Ausbildung und Prüfung des jägerischen Nachwuchses
in Baden Württemberg

Haben sie Interesse, die Jägerprüfung abzulegen und den Jagdschein zu erwerben ? Melden sie sich, um nähere Einzelheiten über den nächsten Jungjägerkurs zu erfahren
(am Besten per E-Mail:
  hier klicken).

Der Kurs 2010 wurde erfolgreich abgeschlossen, bei der Prüfung im September haben alle
Teilnehmer/innen bestanden !


Herzlichen Glückwunsch zum Jagdschein, Waidmannsheil !

Die Ausbildung zum Jäger findet als Kompaktkurs der 3 Kreisjagdvereine Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim und Wertheim statt.

Anmeldungen oder weitere Informationen über
Kursleiter Hubert Hartnagel,
Brahmsweg 1
97941 Tauberbischofsheim
Tel. 09341/1870

S.H.Hartnagel@t-online.de

Nähere Information hier:

Schriftliche Prüfung: Im Multiple Choice Verfahren . Hierzu wurden 1200 Fragen ausgearbeitet .
Schießprüfung
: Auf den stehenden Bock (sitzend, aufgelegt), Kipphase, laufender Keiler. Zusätzlich müssen 150 Schuss auf Tontauben abgegeben werden. Das Schießen findet ausschließlich im Schießstand Lauda statt.

Auszüge aus dem Entwurf zur Novelle der JPrO

Stand: 18.08.2004

(1)  Die jagdliche Ausbildung erfolgt in einem vom Kreisjagdamt anerkannten Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung. Der Lehrgang beinhaltet eine theoretische und eine praktische Ausbildung; er umfasst mindestens 120 Stunden. Zeiten für Übungsschießen dürfen bei der Berechnung der Mindestausbildungszeit nach Satz 2 nicht berücksichtigt werden. Die Ausbildung umfasst im Bereich "Jagdliches Schießen", neben den nach § 9 zu prüfenden Disziplinen, eine Schussabgabe auf mindestens 150 Wurftauben.

(1)  In diesem Prüfungsabschnitt hat der Prüfung den Nachweis zu erbringen, dass er unter Einhaltung der Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und der Schießstandsordnung (beide Bestandteile der Schießvorschrift des Deutschen Jagdschutzverbandes e. V. - DJV-Schießvorschrift - in jeweils geltenden Fassung) in der Lage ist, den in den folgenden Absätzen festgesetzten Anforderungen im Büchsen- und Flintenschießen zu genügen.
(2)  Beim Büchsenschießen sind mit einem auf Schalenwild zugelassenen Kaliber und beliebiger Visierung und Optik abzugeben:
1.      fünf Schüsse auf einen stehenden Rehbock (DJV-Wildscheibe Nr. 1, Bestandteil der DJV-Schießvorschrift) aus 100 m Entfernung stehend angestrichen sitzend, auf einem Rundholz aufgelegt und
2.      fünf Schüsse auf einen flüchtigen Überläufer (DJV-Wildschreibe Nr. 5 oder Nr. 6, Bestandteil der DJV-Schießvorschrift) aus 50 m oder 60 m Entfernung freihändig im jagdlichen Anschlag.
Dem Prüfling ist beim Schießen auf den stehenden Rehbock der Sitz des ersten Schusses und beim Schießen auf den flüchtigen Überläufer der Sitz jedes Schusses anzuzeigen.
(3)  Beim Flintenschießen sind mit einer Schrotstärke bis zu 2,5 mm:
1.      zehn
in gleicher Richtung laufende Kipp- oder Rollhasen aus 35 m Entfernung zu beschießen

(6)  Wer die Prüfung nicht bestanden hat, oder aus krankheitsbedingten Gründen an der Prüfung nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung wiederholen. Im Bedarfsfall sind weitere Versuche zulässig.

(7)  Wenn ein Prüfling an einem der beiden unmittelbar vorausgegangenen Termine
1.  den Prüfungsabschnitt "Jagdliches Schießen" bestanden hat, muss er nur noch die Prüfungsabschnitte "Schriftlicher Teil" und "Mündlich-praktischer Teil" absolvieren;
2.  das Prüfungsfach "Jagdliches Schießen" nicht bestanden hat und in allen Fächern der Prüfungsabschnitte "Schriftlicher Teil" und "Mündlich-praktischer Teil" mindestens die Endnote 4,00 erreicht, muss er nur noch den Prüfungsabschnitt "Jagdliches Schießen" absolvieren. Die Wiederholung der übrigen Prüfungsabschnitte zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen.

 

Die Inhalte der Jägerprüfung:

 

 Bestehend aus

Inhalte

 Fach 1
 Tierarten, Wildbiologie,

Kleines Lexikon über unser Haar- und Federwild siehe Downloads:
- hier klicken -

 Wildhege, Land- und Waldbau

Tiere, die dem Jagdrecht unterstellt sind, bildhaft erkennen, Lebensraum und Lebensansprüche nennen können. Jahreszeitlich verändertes Verhalten beschreiben und die Grundsätze der Bejagung nennen können. Abweichendes Verhalten, Krankheiten und erforderliche Maßnahmen kennen. Anhand körperlicher Merkmale eine Altersschätzung vornehmen können und die Zusammenhänge von Lebensraum, Wilddichte und Jagdbetrieb kennen.

Grundlagen des modernen Waldbaues, der Landwirtschaft (in Zusammenhang mit ökologischen Grundlagen) aufzeigen, Wildschäden typisieren und Gegenmaßnahmen nennen können.

Methoden der artgerechten Wildhege kennen.

 Fach 2
Waffenrecht, Waffentechnik, Führen von Jagdwaffen einschl. Faustfeuerwaffen

Gebräuchliche Waffen typisieren, praktische Handhabung und Sicherheitsmaßnahmen kennen. Waffen zerlegen können. Munition nach Aufbau, Kaliber und Leistung kennen. Innen-, Außen- und Zielballistik, Visier- und Zieleinrichtungen, Grundlagen der Waffenpflege.

Bestimmungen der UVV und des Waffengesetzes beherrschen. Gesetzliche Bestimmungen zum Erwerb, Überlassung, Transport, Benutzung (auch auf dem Schießstand) nennen können. Sinn und Zweck der staatlichen Beschusspflicht darlegen können.

 Fach 3
Führen von Jagdhunden, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung

Jagdhunderassen bildhaft erkennen, Einsatzbereiche der Jagdhunde nennen können. 

Weitere Stichworte:

Körperteile, Gebiss, Rassemerkmale, Haltung, Ernährung, Pflege, Zucht, Abstammungsnachweise, Welpenaufzucht, Organisation des Jagdhundewesens, Leistungsprüfungen, rechtliche Grundlagen des Jagdhundeeinsatzes.

Entwicklung der jagdlichen Praxis und des jagdlichen Brauchtums, Einzeljagd und Gesellschaftsjagd. 
Jägerisches Verhalten vor und nach dem Schuss, tierschutzgerechte Tötungsarten. Erkennen von Pirschzeichen, Erklären der Schockwirkung des Geschosses, Praxis des Fangschusses und des Legens der Jagdstrecke. 

Hygienisch einwandfreie Behandlung von erlegtem Wild, Erkrankungen wie Infektionskrankheiten und parasitären Befall aufzählen und charakterisieren können. Maßnahmen zur Eindämmung kennen.

Wichtige Methoden der Wildschadensverhütung aufzählen können. Jagd- und Wildschaden unterscheiden können, gesetzliche Regelung zur Erstattung von Jagd- und Wildschäden kennen.

Die gebräuchlichsten Pflanzen für Wildäcker bzw. Verbissgärten aufzählen können.

 Fach 4
Kleines Lexikon über Wildkrankheiten
 siehe Downloads:


Jagd- und Tierschutz, Naturschutz und Landschafts- pflegerecht
Folgende Stichworte soll der Jäger erklären und zuordnen können: 
Jagdausübungsberechtigung 
Jagdbezirke 
Mitpacht, Wegfall der Mitpacht 
Abrunden von Jagdbezirken 
Jagdgenossenschaft 
Jagdpacht 
Jagdgast 
Aneignungsrecht für Wild 
sachliche Verbote 
Pflichten, Ziele und Grenzen der Hege 
Kirrung 
Ablenkungsfütterung 
Fallenjagd 
Aussetzen von Wild 
Notabschuss 
Tierschutzrechtliche Verbote 
Tierseuchen (Tollwut und Schweinepest) 
Hegegemeinschaft 
Unterschiedliche Jagdscheine 
Zuverlässigkeit 
Dokumente bei der Jagdausübung 
Befriedeter Bezirk 
Jagd- und Schonzeiten für "Wild" 
Jägernotweg 
Wildfolge 
Behördliche Organisationen und Zuständigkeiten für das Jagdwesen 
Wildschäden und gesetzliche Abwicklung 
Pflicht zur Fleischuntersuchung (Trichinen) 
Jagdausübung und Jagdhund 
Befugnisse des Jagdausübungsberechtigten 
Stellung des Jagdgastes 
Jagdschutz 
Notwehr, vorläufige Festnahme 
Wildernder Hund, streunende Katze 
Naturschutz, Artenschutz 
Betretungsrecht 
Artenschutz nach Naturschutz- und Jagdrecht 
Behördliche Organisationen des Naturschutzes.

Quelle: Positionspapier zur Ausbildung und Prüfung des jägerischen Nachwuchses in Baden Württemberg (Auszug)

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